Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 1. März 2023
Butendiek: NABU-Beschwerde gegen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln
Miller: Keine Trickserei auf Kosten von Seevögeln und EU-Naturschutzrecht
Berlin - Der NABU hat im Fall Butendiek beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln eingereicht. Das Gericht hatte einen Eilantrag des NABU gegen die Ausnahmegenehmigung für den Offshore-Windpark im EU-Vogelschutzgebiet abgewiesen und dabei auf ungeklärte Rechtsfragen und jüngste Entscheidungen der Bundesregierung zur Beschleunigung beim Ausbau erneuerbarer Energien verwiesen. Im sogenannten Dispens-Verfahren hatte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Fläche des Vogelschutzgebietes auf das benachbarte FFH-Gebiet ausgeweitet.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Der durch Butendiek eingetretene Umweltschaden ist unstrittig. Doch der Dispens ist behördliche Trickserei auf Kosten der aus dem Vogelschutzgebiet vertriebenen Seevögel. Zwar sind die Seetaucher auf dem Papier in einer weiteren Teilfläche geschützt, aber es fehlen jegliche Maßnahmen gegen den großräumigen Lebensraumverlust."
Neben dem völlig unzureichenden Versuch der Umweltschadenssanierung kritisiert der NABU den Vorgang auch grundsätzlich. Denn der Europäischen Gerichtshof gibt bei einem erheblichen Schaden in einem Natura 2000-Gebiet eine verbindliche FFH-Verträglichkeitsprüfung vor, doch diese wurde für Butendiek nie erstellt. "EU-Naturschutzrecht ist nicht zum Spartarif zu haben. Angesichts von stark erhöhten Ausbauzielen bei der Windenergie auf See durch das Osterpaket der Bundesregierung, dem Abbau von Umweltstandards über die EU-Notverordnung mit starken Einschnitten im Artenschutzrecht kommt es umso mehr auf intakte Schutzgebiete und die ehrliche und wirksame Kompensation unvermeidbarer Auswirkungen an", so Miller.
Durch den Bau des Windparks Butendiek sind bis zu zwei Drittel des Vogelschutzgebiets Östliche Deutsche Bucht für streng geschützte Seetaucher entwertet. Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Meeresschutzexpertin: "Auch Trottellumme, Tordalk, Basstölpel und Eissturmvogel sind stark betroffen. Diese Arten sind im Dispens des BfN nicht berücksichtigt. Mit unserer Beschwerde wollen wir wirksame Schutz- und Kompensationsmaßnahmen für das gesamte Vogelschutzgebiet durchsetzen. Dazu gehören Abschaltzeiten tagsüber während der kritischen Frühjahrsrast der Seetaucher und eine angepasste Befeuerung der Windenergieanlagen. Im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff könnten Schifffahrt und Sand- und Kiesabbau beschränkt werden, um Ruhezonen für die Arten zu schaffen, Einschränkungen der Fischerei könnten die Nahrungsgrundlage der Seevögel verbessern. Hier muss das BfN jetzt handeln."
Der NABU klagt seit 2014 gegen den Windpark Butendiek, der im
EU-Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht errichtet wurde. Die
streng geschützten Seetaucher meiden den Windpark in bis zu 16
Kilometern Entfernung und verlieren damit großräumig ihren
Lebensraum.
Nötig wurden verschiedene Klagestränge durch die deutsche
Auslegung des Umweltschadensrechts, wonach für die Abwehr des
Schadens das genehmigende, BSH, für die Sanierung des Schadens
aber das BfN zuständig sei.
Mit dem Dispens aus dem Jahr 2021 unternahm das BfN einen kaum
halbherzigen Versuch, den Umweltschaden zu sanieren, aber den
Schaden zumindest anerkannt.
Demgegenüber hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im selben
Jahr noch bestritten, dass der massive Lebensraumverlust im
Schutzgebiet ein Beleg für einen Umweltschaden sei und sein
Urteil nicht zur Revision zugelassen. Dagegen war eine
Nichtzulassungsbeschwerde des NABU beim BVerwG erfolgreich und
wird am 27. April 2023 in Leipzig verhandelt. Parallel zu den
Klageverfahren hat der NABU eine EU-Beschwerde wegen Verstoß
gegen das europäische Naturschutzrecht eingelegt.
weitere Infos
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/offshore-windparks/butendiek/23109.html
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Quelle:
NABU Pressedienst, 01.03.2023
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 3. März 2023
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