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REPRESSION/1677: Ermittlungen Weihnachtsmarkt - verwischen, verschleiern, verbergen ... (SB)



Die These vom Einzeltäter Anis Amri ist durch die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses jetzt schon ad absurdum geführt. Trotzdem veranstalten Politik und Sicherheits- bzw. Strafverfolgungsbehörden immer noch einen Definitionseiertanz, statt endlich geradeheraus die Aufklärung mit ihren Kenntnissen zu unterstützen.
Irene Mihalic (Obfrau der Grünen im Untersuchungsausschuß) [1]

Mehr als drei Jahre nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin, bei dem am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen starben, ist der Untersuchungsausschuß des Bundestages weiter denn je von einer schlüssigen Aufklärung entfernt. Immer deutlicher zeichnet sich ab, daß er von Bundesregierung, Innenministerium, Verfassungsschutz und Polizeien blockiert und hinters Licht geführt wurde. Die von Anfang an fragwürdige Version des Einzeltäters Anis Amri wird durch neue Erkenntnisse so heftig erschüttert, daß sie kaum noch haltbar erscheint. Dennoch wird sich der Ausschuß letztendlich die Zähne ausbeißen, denn eine parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes und polizeilichen Staatsschutzes findet de facto nicht statt. Im günstigsten Fall können die Ausschußmitglieder ihren Zweifeln den Zuschlag geben und sich einer Glättung der Widersprüche verweigern. Sie können die Ungereimtheiten herausarbeiten, in den Mittelpunkt ihrer Bewertung stellen und damit die Möglichkeiten einer derartigen Untersuchung bis an ihre Grenzen treiben. Das ist sicherlich nicht vergeblich und sollte genutzt werden, zumal in künftigen Fällen an diesen Ergebnissen angeknüpft werden kann.

Doch was deren Folgewirkung betrifft, ist Skepsis geboten. Die offizielle Version des Anschlags vom Breitscheidplatz ist in der öffentlichen Erinnerung verankert und wird angesichts der seither verstrichenen Zeit selbst dann kaum zu revidieren sein, wenn ein Kreis interessierter Experten zu anderen Schlüssen gelangt. Vor allem aber würde eine modifizierte Fassung des Tathergangs die Instrumentalisierung des Anschlags zur Durchsetzung verschärfter Werkzeuge staatlicher Repression nicht rückgängig machen. Nicht Wahrheit steht hier zur Disposition, sondern Deutungsmacht, die sich aus Sicht des Staatsschutzes zwangsläufig nach dessen Maßgaben sortiert. So ist nach allgemeinem Kenntnisstand beim sogenannten NSU-Komplex eine Menge schiefgegangen. Zugleich wurde jedoch die Version eines mehr oder minder massiven Behördenversagens als nahezu unabweislicher Konsens festgeschrieben, woraus der Ruf nach besseren Geheimdiensten und Polizeien sowie deren engerer Vernetzung resultierte. Dem stünde die Auffassung konträr gegenüber, der NSU habe sein Unwesen an der Leine des Geheimdienstes getrieben und sei von diesem gedeckt worden. Dafür ließen sich Ketten von Indizien anführen, aber schwerlich Staatsanwaltschaften und Gerichte finden, die solchen Fragen nachgehen würden. Der NSU-Prozeß ist Geschichte, der Deckel geschlossen.

Um den für den Staatsschutz relevanten Ertrag des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt auszuleuchten, bietet es sich an, einige Jahre in die Vergangenheit zurückzublicken. Inspiriert vom sogenannten Antiterrorkrieg der US-Administration George W. Bushs fiel der Ausbau exekutiver Verfügung samt juristischer Unterfütterung auch in Deutschland auf fruchtbaren Boden. Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Günther Jakobs löste 2004 mit seinem Aufsatz "Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht" eine heftige Kontroverse aus. Straf- und Verfassungsjuristen diskutierten ein besonderes Strafrecht für "Staatsfeinde", denen bestimmte Bürgerrechte verwehrt werden sollen, damit sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden können. Jakobs zufolge hätten Menschen, welche die staatliche Rechtsordnung ablehnen oder sie gewaltsam ändern wollen, ihre Bürgerrechte verwirkt. Das gelte nicht nur für Terroristen, sondern auch für Kriminelle, die nach den Regeln informeller Gesetze lebten.

Im selben Jahr definierte die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts das Konstrukt des "Gefährders". Darunter fallen im Zusammenhang der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr Personen, bei denen kein konkreter Hinweis vorliegt, daß sie eine Straftat planen, jedoch bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, daß sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wollen. Daß diese Begrifflichkeit rechtlich nicht verankert ist, liegt insofern auf der Hand, als "Gefährder" im juristischen Sinne nicht einmal Verdächtige sind, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen. Der Begriff gerät folglich in Konflikt mit der Unschuldsvermutung, wenn "Gefährder" wie Verdächtige oder Straftäter behandelt werden.

Bekannt wurde dieses Konstrukt durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der im Juli 2007 gesetzliche Grundlagen zur restriktiven Behandlung solcher "Gefährder" anmahnte. Wenngleich ähnliche Forderungen zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt hatten, machte sich Schäuble damals für die Schaffung eines Straftatbestandes der "Verschwörung", die "Internierung" von "Gefährdern" und deren Behandlung als "Kombattanten" stark. Selbst die "gezielte Tötung von Verdächtigen" war für Schäuble kein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein "rechtliches Problem", das seiner Ansicht nach noch "völlig ungeklärt" sei. Für unabdingbar erklärte er zudem die Legalisierung der "Online-Durchsuchung", da sich Deutschland "im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus" befinde. Die "Überwachung der Kommunikation" sei aus diesen Gründen "lebensnotwendig".

Wurde der Begriff des "Gefährders" damals noch kontrovers diskutiert, schien er etwa zehn Jahre später zu einer nicht länger hinterfragbaren Faktizität geronnen zu sein. So teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im September 2016 mit, die Zahl der in Deutschland lebenden "Gefährder" sei mit 520 Personen so hoch wie nie zuvor. Hinzu kämen rund 360 "relevante Personen", nämlich Menschen im näheren Umfeld von "Gefährdern", die bereit seien, bei der Vorbereitung einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung logistisch zu helfen.

Daß der mutmaßliche Attentäter Anis Amri in Nordrhein-Westfalen als "Gefährder" geführt und in Berlin zeitweise observiert wurde, öffnete dem Ruf nach verschärften Maßnahmen gegen diese Personengruppe Tür und Tor. Zwar war die damals vehement geforderte Dauerüberwachung oder der Einsatz elektronischer Fußfesseln für "Gefährder" rechtlich nicht möglich, da es dazu einer befristeten richterlichen Genehmigung bedurfte, doch lassen sich Gesetze ändern, wie es Schäuble schon 2007 gefordert hatte. Auch wenn ihm vieles versagt blieb, was er im Handstreich durchsetzen wollte, weiß er doch um den Wert des steten Tropfens auf dem Weg in den Sicherheitsstaat. Vieles, was damals empört zurückgewiesen wurde, wird heute weithin akzeptiert.

Das gilt auch für den Ausbau der Videoüberwachung, der längst von einer Mehrheit der Bevölkerung befürwortet wird. Nach dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt drängte Thomas de Maizière darauf, die Videoüberwachung auszuweiten, und dieser Forderung schloß sich der Chef der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, samt harscher Kritik an der rot-rot-grünen Landesregierung an, die das blockiere. Unterdessen forderte die CSU, "Gefährder" sollten früher als bisher in Haft genommen werden können, die Abschiebehaft solle auf vier Wochen verlängert, gegebenenfalls danach eine Überwachung durch elektronische Fußfesseln erleichtert werden.

Anfang 2017 legte Thomas de Maizière mit einem Gastbeitrag in der FAZ unter dem programmatischen Titel "Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten" Kurs an und trat damit eine heftige Scheinkontroverse los, die einen wesentlichen Zweck umgehend erfüllte: Politiker (fast) aller Parteien und Journalisten (fast) jeder Couleur beteiligen sich vehement an der Diskussion, wie innere Sicherheit anders, besser und richtiger zu gewährleisten sei. Der islamistische Attentäter in Gestalt des "Gefährders" habe die Bundesrepublik ins Visier genommen, lautete das nach dem Anschlag nahezu widerspruchslos kommunizierbare Bedrohungsszenario. Wer jetzt noch wagte, den Schutz von Grund- und Bürgerrechten vor staatlichem Übergriff in den Mund zu nehmen, lief Gefahr, der klammheimlichen Mittäterschaft bezichtigt zu werden.

Die Woge allgemeiner Verunsicherung reitend forderte de Maizière eine in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellose Zentralisierung von Sicherheitskompetenzen auf Bundesebene zu Lasten der föderalen Struktur: Stärkung des Bundeskriminalamts (BKA), Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz, Ausbau einer "echten Bundespolizei". Darüber hinaus schlug er eine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber unter der Regie des Bundes vor, wofür "Bundesausreisezentren" in der Nähe von Flughäfen errichtet werden könnten. Hitzige Rangeleien um den Ball, den er aufs Feld des zu optimierenden Sicherheitsstaats gespielt hatte, waren die Folge. Befürworter und Kritiker seiner Vorschläge überboten einander mit weiteren, nicht selten noch schärferen Maßnahmen, die nun unverzichtbar seien. Die Bekämpfung gewalttätiger Extremisten, so eine zentrale Forderung, müsse in einer einzigen Hand konzentriert werden. Das und vieles mehr nahm später in den neuen Polizeigesetzen Gestalt an, den schärfsten seit dem NS-Staat.

In dieser Debatte kritisierte die Linken-Politikerin Martina Renner, Thomas de Maizière rede die Menschen in eine Notstandssituation hinein, die nicht existiere. Man wolle den Verfassungsschutz auf Bundesebene stärken, sei aber nicht bereit, die eigenen Versäumnisse aufzuarbeiten. Anis Amri war den Behörden als "Gefährder" bekannt, wurde zeitweise überwacht, saß auch bereits in Abschiebehaft und konnte sich dennoch frei innerhalb Deutschlands bewegen. Weder sei eine geeignete Gefahrenprognose abgegeben worden, noch habe man die Daten richtig bewertet und polizeiliche Schlüsse daraus gezogen. Das nähre den Verdacht, daß die im Umfeld plazierten V-Leute die Nachrichtengewinnung einer Intervention vorgezogen hätten, so Renner. Ein Schelm, wer Böses dabei weiterdenkt, ließe sich hinzufügen.

Als sich der Eindruck schlagartig verdichtete, daß man auch in Deutschland nirgendwo mehr sicher vor islamistischen Attentätern wir Anis Amri sei, verlieh dieses Empfinden der Durchsetzung und Akzeptanz weiterer sicherheitsstaatlicher Maßnahmen einen enormen Schub. Allerdings blieb die Frage, warum dieser folgenschwere Anschlag nicht verhindert werden konnte, bis heute unbeantwortet, da sich insbesondere der Verfassungsschutz in immer neue Widersprüche verstrickte. Dessen damaliger Präsident Hans-Georg Maaßen hatte den Fall Amri stets als Angelegenheit der Polizei dargestellt, und das Bundesinnenministerium erklärte im Januar 2017, Amri sei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht worden. Bei dieser Aussage blieb das Ministerium bis zum September 2018.

Dann konnte nachgewiesen werden, daß den Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern die Existenz eines V-Mannes des BfV im Umfeld Amris ebenso verschwiegen worden war wie eine eigene Quelle des Berliner Verfassungsschutzes. Wußte der Inlandsgeheimdienst mehr über Amris Anschlagspläne, als er gegenüber den Opferangehörigen und den Parlamenten zugab? Anis Amri konnte darüber keine Auskunft mehr geben, da er am 23. Dezember 2016 in Mailand von zwei Polizisten erschossen worden war. Der Sonderermittler Bruno Jost hatte im Auftrag des Berliner Senats das Behördenhandeln beim Anschlag untersucht und den Nachrichtendiensten attestiert, sie hätten "sowohl im Vorfeld des Anschlags als auch bei der Aufklärung und Aufarbeitung des Verbrechens" eine "bemerkenswert bedeutungslose Rolle" gespielt. Wie sich immer deutlicher abzeichnete, war diese vermeintliche Passivität offenbar ein Deckmantel des geheimdienstlichen Umgangs mit Amri.

Dieser war dem LKA Nordrhein-Westfalen als IS-Anhänger bekannt, und die Überwachung seiner Telefone ergab, daß er mit IS-Leuten in Nordafrika in Kontakt stand, wie auch ermittelt wurde, daß er sich im Internet nach Bombenbauplänen umschaute. Als er nach Berlin umzog, wollten die Ermittler ihre Kollegen in der Hauptstadt über mögliche Anschlagsvorbereitungen informieren. Da die Informationen von einem Spitzel in der salafistischen Szene stammten, bat das LKA NRW den Verfassungsschutz, die Hinweise zu verschleiern und dann an das LKA Berlin zu übermitteln. Das BfV erstellte ein Behördenzeugnis, unterschrieben von Maaßen persönlich.

In Berlin verkehrte Amri in der kleinen Fussilet-Moschee, wo sich wenige Dutzend radikalisierte junge Männer trafen. Laut Darstellung des Bundesinnenministeriums soll eine dort eingesetzte V-Person des BfV dennoch nicht zum Umfeld des späteren Attentäters gehört haben. Der Informant habe die Moschee nur sporadisch besucht und Amri dabei nie näher kennengelernt. Im Oktober 2016 übermittelte der marokkanische Geheimdienst Informationen zu Amri an die deutschen Behörden, wonach dieser ein "Projekt" ausführen wolle. Zudem habe er Kontakt zu IS-Sympathisanten. Ebenfalls übermittelt wurden Fotos von Facebook-Profilen, welche Islamisten zeigten, die den deutschen Behörden teilweise hinlänglich bekannt waren. Am 2. November 2016 und damit nur wenige Wochen vor dem Anschlag kam die Arbeitsgruppe "Operativer Informationsaustausch" im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin zusammen und beschloß, das BfV solle "beim marokkanischen Partnerdienst die übermittelten Erkenntnisse auf deren Aktualität" überprüfen und das Ergebnis den Teilnehmern mitteilen. Wie Sonderermittler Jost später konstatierte, konnte trotz wiederholter Nachfragen beim BfV nicht näher geklärt werden, wann diese Überprüfung durchgeführt wurde, was das Ergebnis war und ob und wann dieses den übrigen Teilnehmern der Besprechung zur Kenntnis gelangte. Am aktivsten war nach offizieller Lesart zuletzt das Berliner LKA mit dem Islamisten befaßt, ab Herbst 2016 allerdings nur noch sehr lückenhaft. Wo genau sich Amri aufhielt, mit wem er in Kontakt stand, daß er wieder öfter in die Moschee ging, blieb den Fahndern demnach verborgen. Der "Gefährder" galt plötzlich nicht mehr als besonders gefährlich und verschwand gewissermaßen im Nebel.

Kehren wir in die Gegenwart zurück. Der Untersuchungsausschuß schlägt sich mit Widersprüchen herum, die inzwischen das Niveau der Vernebelung und Verschleierung im Kontext des NSU erreicht haben. Jüngst nahm sich der Ausschuß die Ermittlungen und Polizeimaßnahmen nach dem Anschlag vor und entdeckte massive Hinweise auf Manipulationen. Wer saß am Lenkrad des Lkw, mit dem elf Menschen getötet und viele schwer verletzt wurden? Warum finden sich Amris Fingerabdrücke außen an der Tür, aber nirgendwo drinnen? Wenn er, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, seine persönlichen Gegenstände wie Handys und Portemonnaie absichtlich im Lkw zurückgelassen hat, weil er sich damit als Täter bekannte, warum finden sich dann nicht auch seine Fingerabdrücke auf dem Lenkrad? Haben sich überhaupt welche gefunden und wenn ja, zu wem gehören sie? [2] Warum wurde ein Handy Amris an der aufgeplatzten Stoßstange des Lkw gefunden? Und warum zeigt ein plötzlich aufgetauchtes Überwachungsvideos der Berliner Verkehrsbetriebe in einer Unterführung beim U-Bahnhof Zoo, daß Amri wenige Minuten nach dem Anschlag ohne Hast seltsamerweise den Weg in Richtung Tatort nahm? [3] All das und viele Ungereimtheiten mehr konnten geladene Zeugen des LKA nicht erhellen.

Wurde ein hierarchischer Apparat manipuliert, indem man an zentraler Stelle Anis Amri als Täter einspeiste und damit alle Ermittlungen selektiv ausrichtete? Auch Politik und Medien folgten größtenteils dieser Festlegung. Daß der Untersuchungsausschuß bei allem Bemühen eine umfängliche Aufklärung herbeiführen kann, steht nicht zu erwarten. Die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes gerät zu einer symbolpolitischen Inszenierung. Dabei steht die offiziöse These eines Behördenversagens auf tönernen Füßen, gewinnt doch der Verdacht zusehends Kontur, Anis Amri sei auf die eine oder andere Weise eine Marionette des Staatsschutzes und offenbar nicht die einzige gewesen.


Fußnoten:

[1] www.welt.de/politik/article205978223/Anschlag-am-Breitscheidplatz-Anis-Amri-war-kein-Einzeltaeter.html

[3] www.heise.de/tp/features/Keine-Fingerabdruecke-und-DNA-Spuren-von-Amri-im-Tat-LKW-4678366.html

[3] www.heise.de/tp/features/Zweifel-an-Taeterschaft-Amris-im-Untersuchungsausschuss-4683072.html

17. März 2020


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