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USA/312: Kuba - Kampagne für Freilassung der 'Miami Five' (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 16. Dezember 2010

Kuba:
Kampagne für Freilassung der 'Miami Five'


Havanna, 16. Dezember (IPS) - Da sich die Rechtsmittel für die Freilassung der als 'Miami Five' bekannten und in den USA inhaftierten kubanischen Agenten erschöpfen, wollen Angehörige und Menschenrechtsaktivisten nun mit Hilfe einer Solidaritätskampagne eine Begnadigung der Gefangenen durch US-Präsident Barack Obama erwirken.

"Wir brauchen den Druck der Öffentlichkeit, damit Obama für unser Anliegen empfänglich wird und die Freilassung unserer Angehörigen unterzeichnet", sagte Adriana Pérez, Frau von Gerardo Hernández, der von einem Geschworenengericht in den USA 1998 zu zweimal lebenslänglich plus 15 Jahren verurteilt worden war.

"Das einzige, was sich unsere Angehörigen zuschulden kommen ließen, war die Verhinderung terroristischer Anschläge", sagte Pérez. Die 'Miami Five' oder 'Cuban Five' hatten im Auftrag Havannas Informationen über geplante Terroranschläge exilkubanischer Organisationen in Florida gesammelt.


"Brücke zwischen den Völkern schlagen"

Mit der Begnadigung 'Der Fünf', wie die Gruppe in Kuba genannt wird, könnte Obama seinem Friedensnobelpreis von 2009 alle Ehre machen, betonte Pérez. Darüber hinaus hätte er als erster Präsident der Supermacht USA Gelegenheit, nach "zwölf Jahren Ungerechtigkeit" eine Brücke zwischen beiden Völkern zu schlagen.

Gerardo Hernández, René González, Antonio Guerrero, Ramón Labañino und Fernando González waren im September 1998 in den USA festgenommen und wegen Spionage, Verschwörung und Mord in der Exilkubaner-Hochburg Miami vor Gericht gestellt worden. Die Geschworenen befanden die Angeklagten 2001 in allen Punkten für schuldig.

Die Mordklage richtete sich gegen Hernández. Ihm wurde vorgeworfen, durch seine Berichte über die exilkubanische Gruppe 'Hermanos de Rescate' (Brüder der Rettung) 1996 zum Abschuss von zwei Sportflugzeugen und somit zum Tod der vier Passagiere beigetragen zu haben. Nach Angaben der kubanischen Luftwaffe waren die Piloten mehrfach vergeblich zum Verlassen des kubanischen Luftraums aufgefordert worden.

Nach der Bestätigung des Urteils durch ein Berufungsgericht in Atlanta zog die kubanische Regierung vor den Obersten Gerichtshof der USA. Dieser stellte sich hinter die Entscheide gegen Hernández und René González (15 Jahre Gefängnis), forderte aber das Bundesgericht in Miami auf, die Urteile gegen Labañino (lebenslang plus 18 Jahre), Fernando González (19 Jahre) und Guerrero (lebenslang plus zehn Jahre) zu überprüfen.

2009 verurteilte Joan Lenard, die gleiche Richterin, die dem ersten Prozess gegen die Kubaner vorgesessen hatte, Labañino zu 30 Jahren, Fernando González zu 17 und Guerrero zu 21 Jahren und zehn Monaten Haft.

Im Juni legten Hernández' Anwälte ein Sonderrechtsmittel ein, das jedoch als wenig aussichtsreich gilt. Dazu meinte der kubanische Parlamentspräsident Ricardo Alarcón, dass ein Verfahren wenig Hoffnung bereithalte, das einem Häftling die einmalige Chance biete, eine Richterin um die Annullierung des Urteils und die Anerkennung seiner Unschuld zu bitten, die ihn in erster Instanz für schuldig befunden habe.


Vorwurf der Barbarei

"Die Fünf bringen bereits zwölf Jahre im Gefängnis zu, mehr als die schlimmsten Terroristen, die in den USA eingesperrt wurden", sagte Alarcón. "Und das ohne Grund, denn selbst die Regierung von Ex-Präsident George W. Bush hat eingeräumt, dass es sich nicht um einen Fall von Spionage handelte."

Den Miami Five könne man lediglich vorwerfen, sich nicht als Agenten geoutet zu haben. "Sie dafür zwölf Jahre ins Gefängnis zu schicken, ist eine Barbarei", sagte der Parlamentspräsident unlängst auf einem Forum kubanischer Organisationen, die die Freilassung der fünf Kubaner fordern.

Auch internationale Menschenrechtsorganisationen haben Kritik am Umgang der US-Justiz mit den fünf Kubanern geübt. Sie monierten unter anderem, dass sie bis zu ihrer Anklage drei Jahre in U-Haft ausharren mussten und ihren Angehörigen US-Einreisevisa verweigert wurden. Ferner hieß es, dass sie keine US-Regierungsstellen ausgespäht hätten und nach US-amerikanischem Recht somit auch nicht der Spionage angeklagt werden könnten. (Ende/IPS/kb/2010)


Links:
http://www.cubaminrex.cu/
http://www.antiterroristas.cu/
http://www.freethefive.org/
http://www.ipsnoticias.net/nota.asp?idnews=97126

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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 16. Dezember 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2010