Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → REPORT


INTERVIEW/047: Am Lebensrand - der assistierte Suizid ...    Dr. Martin Goßmann im Gespräch (SB)


Gesetzentwürfe zeugen von beunruhigendem Menschenbild

Interview mit Dr. Martin Goßmann, Leiter des Ärzteteams beim Verein Sterbehilfe

Das Gespräch führte Christa Schaffmann - März 2022



Porträt von Dr. Martin Goßmann - Foto: © by Marcel Gisler

Dr. Martin Goßmann, Leiter des Ärzteteams beim Verein Sterbehilfe, ist Neurologe und Psychiater, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychoanalytiker. Er hat eine palliativmedizinische Weiterbildung besucht.
Foto: © by Marcel Gisler

Schattenblick: Sie haben im Rahmen Ihrer gutachterlichen Tätigkeit als Sozialmediziner seit 1994 mit mehreren Tausend Menschen gesprochen - über ihre Krankheiten, deren Ursachen, deren Behandelbarkeit und die Prognose; auf dieser Basis sind Sie als Gutachter für den Verein Sterbehilfe tätig. Worin besteht dort Ihre Aufgabe?

Martin Goßmann: Ich leiste im engeren Sinn keine Sterbehilfe, verabreiche also keine zum Tod führenden Medikamente, sondern konzentriere mich auf die Begutachtungen der Sterbewilligen, die zum Verein kommen. Warum trenne ich diese beiden Aufgaben? Während ich ein Gutachten erstelle, will ich gar nicht darüber nachdenken, ob ich - zum Beispiel von meiner Sympathie oder Antipathie geleitet - möchte, dass die Person das so genannte Grüne Licht später nutzt oder nicht; ich erhalte mir so meine gutachterliche Unvoreingenommenheit und behalte dabei den Gutachtenauftrag im Fokus, nicht meine persönliche Vorliebe.

Schattenblick: Sind Ihnen im Verlauf der Jahre viele Menschen begegnet, denen Sie die Freiverantwortlichkeit nicht bescheinigen konnten?

Martin Goßmann: Nein. Das liegt aber nicht an großzügiger Handhabung, sondern daran, dass der Verein, bevor er überhaupt einen Gutachter hinzuzieht, ein ausführliches Gespräch mit dem zur Selbsttötung Entschlossenen führt. Sollten dabei bereits Zweifel auftauchen, kommt es gar nicht zur Begutachtung. Mir begegnet also eine selektierte Klientel.

Schattenblick: Was sind das für Menschen, die Ihnen dort begegnen? Sind es bestimmte Schichten, Altersgruppen, philosophisch Interessierte?

Martin Goßmann: Es ist keine typische Schicht, die sich eher für einen assistierten Suizid als für das Warten auf einen natürlichen Tod entscheidet. Dass es sich dabei überwiegend um ältere Menschen handelt, liegt einfach daran, dass diese häufiger schwer krank sind. Bildung, Geschlecht und auch die finanzielle Lage spielen keine entscheidende Rolle.

Schattenblick: Was erwarten bzw. erhoffen die Suizidenten von Ihnen?

Martin Goßmann: Sie erhoffen vor allem eine vorurteilsfreie Begegnung; sie möchten nicht beraten werden, ob sie zu Recht ihr Leben beenden wollen; sie wollen vor allem verstanden und mit ihrer Entscheidung respektiert werden; und sie sind häufig sofort entlastet, wenn sie erfahren, dass sie das Grüne Licht bekommen; sie bekommen damit die Hoheit über sich zurück, die eine Krankheit und die Angst vor ihren Komplikationen manchmal zu übernehmen scheint. Und mit dieser Sicherheit, dass letztlich sie darüber entscheiden, wieviel sie aushalten wollen, sind sie sogar in der Lage, mehr zu ertragen, als es ihnen vorher erschien; und viele nutzen dann das Grüne Licht gar nicht, leben aber besser mit der Sicherheit, die es ihnen verleiht.

Schattenblick: Erinnern Sie sich an Komplikationen oder belastende Ereignisse in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit?

Martin Goßmann: Insgesamt bin ich bewegt davon, welchen beeindruckenden Menschen ich begegne und welche berührenden Berichte ich von Ihnen zu hören bekomme. Ich höre dabei natürlich traurige Geschichten und begegne Menschen mit zum Teil sehr schweren Krankheiten, die auch entstellend sein können; in einzelnen Fällen hatte ich den Impuls zu sagen "wir machen das gleich heute oder morgen, Sie müssen das nicht weiter ertragen ... !" Ein Impuls, dem ich nicht nachgegangen bin, aber der mich zum Nachdenken bringt. Ich erinnere mich an einen Mann, dessen Frau sehr krank war und bei der ich den Impuls auch gehabt hatte; es war ihm dann nach einigen Wochen ein Bedürfnis, nochmal mit mir zu sprechen und uns trotz seiner Trauer zu danken, dass sie "es geschafft hatte". Und ich erinnere mich an eine sehr kranke Frau, die nur noch etwas mehr als 40 Kilo wog und vorhatte, noch ihren baldigen Geburtstag im Kreise der Familie zu feiern und dann ihr Leben zu beenden; als ich erfuhr, dass sie einige Monate später ohne Suizid gestorben war, war ich froh. Für sie und für ihre Familie.

Schattenblick: Gab es auch Fälle, in denen Sterbewillige nicht krank waren, sondern lebensmüde oder lebenssatt, wie es auch genannt wird?

Martin Goßmann: In all den Jahren vor 2015 und nach dem Karlsruher Urteil 2020, in denen ich in der Sterbehilfe engagiert war, ist mir selber nur ein Fall begegnet, der nicht im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung stand. Es handelte sich um eine 84-jährige Frau, die sich unabhängig von ihrem Gesundheitszustand entschlossen hatte zu sterben. Sie hatte ein gutes Leben, eine nette Familie. Und dennoch hatte sie entschieden, dass der Punkt gekommen ist, an dem sie sterben möchte. Sie blickte zufrieden auf ihr bisheriges Leben zurück, sah aber sehr klar eine unausweichliche Verschlechterung vor sich. "Alles, was jetzt noch kommen kann, wird nicht so, wie ich leben möchte." Sie dachte dabei nicht nur an mögliche Krankheiten, sondern auch daran, dass sie ihr großes Haus würde irgendwann verlassen müssen, weil die Arbeit zu viel werden würde. Durch ihre Familie wurde keinerlei Druck ausgeübt. Sie plante noch eine große Geburtstagsfeier und wollte dann gehen. Ihre erwachsene Tochter kam zum Gespräch dazu und meinte nur: "Versuchen Sie bloß nicht, es meiner Mutter auszureden; sie hat immer gemacht, was sie wollte und für richtig hielt; sie ist eine emanzipierte Frau." Es gab für mich keinen Grund, ihr die Sterbehilfe zu verweigern, weil sie offenkundig wusste, was sie wollte, was sie entschied und warum sie es tat.

Schattenblick: Welche Mittel stehen dem Verein bei der Sterbehilfe zur Verfügung, welche nicht?

Martin Goßmann: Natrium-Pentobarbital (NaP) steht in Deutschland noch nicht zur Verfügung, obwohl es statistisch gesehen das sicherste und damit am besten geeignete Mittel wäre. Es gibt eine Klage mit dem Ziel der Freigabe durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM); dieses müsste das unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Präparat freigeben. Das tut das Amt nicht, u.a. mit dem Argument, dass NaP sehr gut geeignet wäre, um sich umzubringen. Ein Produkt in den Verkehr zu bringen, nur damit sich Menschen damit das Leben nehmen können, sei unvereinbar mit den Aufgaben des BfArM. Medizinprodukte müssten gesund machen. Außerdem gebe es ja Alternativen für die Selbsttötung. Das ist zynisch. Natürlich gibt es Alternativen: man kann sich Insulin spritzen, sich vor einen Zug werfen, aus dem Fenster springen, sehr viele Schlafmittel nehmen, sich strangulieren. Aber warum sollte man Menschen das zumuten, die mit vollem Recht über ihren Tod und das dafür verwendete Mittel entscheiden wollen? Und vor allem: warum will man den Sterbewilligen das am besten geeignete Mittel vorenthalten? Weil es andere pharmakologische Mittel gibt? Das tun wir doch sonst auch nicht in der Medizin. Ist das womöglich ein Versuch, es ihnen schwerer zu machen als nötig - ein Versuch, offiziell das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anzuerkennen, aber es dann nicht wirklich konsequent umzusetzen?

Schattenblick: Wie stehen Sie zu den aktuell vorliegenden Gesetzentwürfen aus dem Parlament?

Martin Goßmann: Sie scheinen mir mehr darauf ausgerichtet zu sein, den assistierten Suizid zu erschweren, statt ihn jedem freiverantwortlich handelnden Suizidenten zu ermöglichen.

Schattenblick: Bedarf es Ihres Erachtens überhaupt einer gesetzlichen Regelung, und wenn ja, in welchem Umfang?

Martin Goßmann: Der bürokratische Aufwand erscheint mir zu hoch. Das beginnt mit den geforderten zwei Ärzten und setzt sich in den vorgeschriebenen Beratungen fort. Ich wüsste nicht, warum es zwei Ärzte braucht. Wofür? In den Kliniken entscheiden sich jeden Tag Patienten dafür, schwerwiegenden Eingriffen zuzustimmen und keiner fragt, ob sie das auch entscheiden können, geschweige denn, dass zwei Ärzte hinzugezogen würden. Mir ist bei meinen Begutachtungen kein einziger Mensch begegnet, der nicht genau wusste, worüber er entscheidet und warum er das tut; da musste niemand vor sich selbst geschützt oder vor übereilten Entscheidungen bewahrt werden. Auch den zum Teil langen Wartezeiten, bis ein Suizident endlich die Erlaubnis zum assistierten Suizid bekommen soll, stehe ich kritisch gegenüber. Die Menschen, die ich gesprochen habe, haben sich alle schwer damit getan, im Verlaufe einer ernsthaften Auseinandersetzung den endgültigen Entschluss zu fassen, ihr Leben wirklich zu beenden; eine darüber hinausgehende Wartezeit zur Überprüfung der Nachhaltigkeit dieser existenziellen Entscheidung war nie notwendig. Wie gesagt: da war nie ein voreiliges Entscheiden oder Handeln erkennbar. Aber vielleicht liegt das daran, dass ich den Menschen dann begegne, wenn sie bereits Mitglied beim Verein geworden sind und ihrer Entscheidung eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema vorausging.

Schattenblick: Stützen die Erfahrungen aus den zurückliegenden zwei Jahren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Annahme, dass damit sehr viel mehr Menschen sich für einen assistierten Suizid entscheiden, und erwarten Sie, dass es in Zukunft noch viel mehr werden?

Martin Goßmann: Ich erwarte nicht, dass sich jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Menschen in Form des assistierten Suizides das Leben nehmen werden, die darüber nicht angemessen nachgedacht haben und es eigentlich nicht wollen; das würde weder zu meinem Menschenbild noch zu meiner Erfahrung passen. Von denen, die ich derzeit begutachte, höre ich angesichts dieser neuen Gesetzentwürfe, dass es schwer genug sei, sich wegen einer leidvoll ertragenen Erkrankung aus dem Leben zu verabschieden und dass sie niemanden brauchen, dem gegenüber sie das rechtfertigen müssen; dass sie niemanden brauchen, der für sie darüber befindet, ob das, was sie entscheiden, das Richtige für sie ist. Keinen Politiker, keinen Psychiater und keinen Pfarrer.

Schattenblick: Und doch fürchten Kirchenvertreter, viele Ärzte und auch Verfasser nicht nur des jüngsten Gesetzentwurfes, den bis auf die AfD Vertreter aller Fraktionen unterstützen, genau das.

Martin Goßmann: Ich verstehe nicht, weshalb viele Kirchenvertreter aber auch Verfasser der Gesetzentwürfe offenbar glauben, dass - nachdem Sterbehilfe vom Bundesverfassungsgericht als ein Recht anerkannt wurde - Menschen in Scharen den assistierten Suizid einer Operation, einer anderen Krankenhausbehandlung oder einem langsam eintretenden Tod im Hospiz vorziehen werden. Das findet in der Realität nicht statt! Was für ein Menschenbild liegt solchen Annahmen zugrunde? Ich treffe nicht auf Leute, die leichtfertig mit ihrem Leben umgehen, weder in meiner Arbeit als Arzt noch als Gutachter beim Verein Sterbehilfe. Der Normalbürger denkt nicht so, er muss nicht vor sich selbst geschützt werden, weder durch den Gesetzgeber noch durch Ärzte. Es soll ja Länder geben, in denen Politiker glauben, Filme über Schwule führten zu einer wachsenden Zahl schwuler Männer; ein Phänomen - so die Annahme - werde verbreitet indem man es publik macht bzw. ließe sich kontrollieren, indem man es nicht publik macht. Ich hoffe nicht, dass in Deutschland ein Parlament auf diesem Niveau Entscheidungen trifft.

Schattenblick: Wird die Weiterentwicklung der Medizin, die Möglichkeit, das Leben immer länger zu erhalten, wenn auch nicht unbedingt die Lebensqualität, nicht vielleicht dazu führen, dass - unabhängig von der Gesetzgebung - mehr Menschen über einen selbstbestimmten Todeszeitpunkt nachdenken werden?

Martin Goßmann: Es trifft zu: Menschen leben immer länger, nicht alle genießen das. Ich bin kein Hellseher, aber so viel ist klar: Veränderungen in der Wissenschaft und der Gesellschaft haben auch Einfluss auf die einzelnen Menschen und ihre Entscheidungen. Aber heißt das dann, dass mehr Leute sterben wollen, weil es erlaubt oder womöglich gesellschaftsfähig geworden ist? Heißt es nicht vielleicht, dass mehr Menschen in Würde sterben können, die es auch vorher wollten, denen es aber durch einen Paragraphen verwehrt war, der endlich - weil verfassungswidrig - gestrichen wurde und nun hoffentlich nicht durch die Hintertür neuer vom Gesetzgeber geschaffenen Regularien wiederbelebt wird?

Schattenblick: Haben die jahrelangen Erfahrungen von Sterbehilfeorganisationen Eingang in vorbereitende Gespräche für die Erstellung von Gesetzentwürfen gefunden?

Martin Goßmann: Nein. Ich bedauere sehr, dass weder Sterbehilfe- Organisationen noch ausgewählte Mitarbeiter dieser Organisationen von Medizinrechtlern und/oder Abgeordneten in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen worden sind. Diese Organisationen haben viel Erfahrung. Anders als die Verfasser, anders als die meisten Ärzte, haben wir mit vielen Menschen gesprochen, die ihr Leben beenden wollten. Uns meinte man 2015 verbieten zu müssen und wurde nun durch das Karlsruher Urteil eines Besseren belehrt. Aber werden daraus die richtigen Schlüsse gezogen? Ich finde, nein.

Schlimmer als die Tatsache, dass man uns nicht befragt, ist aber die Einstellung gegenüber den Suizidenten. Ich frage mich oft, wieso viele Ärzte meinen, besser als diese entscheiden zu können, ob jemand leben muss oder sterben darf. Ich erwarte aber, dass ihre Zahl immer geringer werden wird. Das Arzt-Patienten-Verhältnis hat sich in den zurückliegenden 100 Jahren sehr verändert - weg vom paternalistischen Modell, bei dem viele Krebspatienten noch eine Chemotherapie bekamen und diese auch nicht infrage stellten, obwohl sie dadurch in sehr vielen Fällen nicht länger lebten. Die Idee, dass der Patient ein Entscheidungspartner ist, setzt sich nur schrittweise durch. Das ist bis zu einem gewissen Punkt auch nachvollziehbar. Ärzte haben den Beruf ergriffen, um Menschen gesund zu machen. Deshalb fällt es ihnen schwer zu akzeptieren, dass Patienten z.B. eine Weiterbehandlung nicht mehr wollen und das Recht haben, diese abzulehnen, ja, sogar entscheiden dürfen zu sterben. Nur weil viele Mediziner das zumindest teilweise akzeptieren, konnte sich die Palliativmedizin entwickeln. Gerade den sehr engagierten Palliativmedizinern jetzt zu sagen: Haltet doch mal inne, hört doch mal auf, immer noch etwas vermeintlich Gutes für eure Patienten zu tun und damit ihr Leben zu verlängern, helft ihnen, es zu beenden - das ist eine Änderung des Auftrags. Ich verstehe, dass das für viele schwer ist, aber es ändert nichts an der Rechtslage.

Schattenblick: Heißt das, Sie sind gegen Versuche, aus dem Gesetz zum assistierten Suizid ein Suizidpräventionsgesetz zu machen?

Martin Goßmann: Ich bin ja nicht dagegen, dass die medizinische Versorgung in Kliniken und Heimen verbessert wird, dass Palliativstationen ausgebaut werden und mehr Hospize zur Verfügung stehen. Aber erstens ist das nicht Gegenstand dieses Gesetzes oder sollte es jedenfalls nicht sein. Und zweitens frage ich mich, was wir machen, solange es noch an Personal und Einrichtungen mangelt? Den Menschen das Recht auf den selbstgewählten Tod vorenthalten? Palliativstationen sind eine Möglichkeit für Menschen. Aber man darf diese Möglichkeit für sich selbst auch ausschließen. Egal, wie viele Palliativstationen und Hospize es irgendwann vielleicht geben wird - sie werden nicht verhindern, dass einige Menschen trotzdem selbstbestimmt ihr Leben beenden wollen. Die entscheidende Frage bei der Debatte über ein neues Gesetz zum assistierten Suizid ist nicht, ob wir genug Palliativstationen haben. Die Frage ist, wie man jemandem, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und zur Selbsttötung entschlossen ist, diesen Schritt ermöglicht und ihn dabei unterstützt. Daran, dass das sein Recht ist, lässt das Karlsruher Urteil nicht den geringsten Zweifel. Und auch nicht an dem Recht, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist wunderbar, dass es Hospize und Palliativstationen gibt und dass wir in einem Land leben, in dem niemandem vorgeschrieben werden kann, wie er sterben wird. Das war, ist und bleibt Privatsache, für die es meines Erachtens keinen Regelungsbedarf gibt.


Über die Autorin:

Christa Schaffmann ist Diplomjournalistin und arbeitet seit zehn Jahren als freie Autorin und PR-Beraterin, nachdem sie zehn Jahre Chefredakteurin von Report Psychologie, der Fach- und Verbandszeitschrift des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, war.

Ein einleitender Text zum Sachstand sowie weitere Beiträge der Autorin zum Thema "Assistierter Suizid" in Form von Gesprächen mit Expert*Innen verschiedener Berufs- und Interessengruppen sind im Schattenblick unter dem kategorischen Titel "Am Lebensrand - der assistierte Suizid ..." zu finden unter:

Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → REPORT → BERICHT
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/ip_medizin_report_bericht.shtml

Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → REPORT → INTERVIEW
http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/ip_medizin_report_interview.shtml


veröffentlicht in der Schattenblick-Druckausgabe Nr. 175 vom 2. Juli 2022


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang